Wasserschaden Wohngebäude, Lauenburg
In einer Mietwohnung kam es nach der Montage einer neuen Armatur und Eckventilen an einem Küchenwaschbecken zu einem Wasserschaden, bei dem der Bodenbelag der Küche zerstört wurde (Aufquellen, Verwerfungen). Der Schaden sollte durch den Mieter behoben werden. Dieser weigerte sich, da er die Schuld nicht bei sich sah.
Die Hausverwaltung schickte den Hausmeisterservice, der die Arbeiten in der Küche zuvor schon vorgenommen hatte, um den Schaden zu beurteilen. Der Hausmeisterservice beschuldigte den Mieter durch umkippen eines Eimers den Schaden verursacht zu haben.
Vor einem Termin zum Rückbau der Küche zur Vorbereitung der Sanierung, wurde durch uns eine Beweissicherung und Schadensfeststellung durchgeführt. Es konnte eindeutig nachgewiesen werden, dass der Anschluss der Eckventile die Ursache für den Feuchteschaden war.
Brisant: Im Zuge der anschließenden Überwachung der Rückbaumaßnahmen – wieder durch den gleichen Hausmeisterservice – wurde der Anschluss der Waschmaschine, der vorher bereits während der Beweissicherung als Ursache ausgeschlossen worden war, durch den Handwerker mutwillig abgebrochen. Dieser Anschluss sollte jetzt für den Schaden verantwortlich sein. Der Mieter sollte seine Haftpflichtversicherung für die Regulierung des gesamten Wasserschadens einschalten.
Alle Forderungen konnten abgewiesen werden. Die Kosten für Ortstermin und Beweissicherung wurden von der Hausverwaltung übernommen.






